Förderung von Unternehmensberatung für KMU

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Mit dem Förderungsprogramm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" erhalten Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen einen Zuschuss, um die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Gefördert werden ausschließlich die Kosten, die durch die Beauftragung eines Beratungsunternehmens entstehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von den Standort Ihrer Betriebsstätte:


Es werden Beratungskosten bis 3.500 € gefördert. Sollte Ihr Beratungsauftrag über dem Maximalbetrag von 3.500 € liegen ist das kein Problem, die Differenz müssen Sie nur aus eigener Tasche bezahlen.

Wie finde ich den passenden Berater?

Die Auswahl eines geeigneten Beraters für Ihr Vorhaben treffen ganz allein Sie selbst. Oftmals hilft es, ein wenig Onlinerecherche zu betreiben, oder sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören. Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer kann leider keine Empfehlungen aussprechen.

Ihr Weg zur Förderung

Um die Förderung beim Bundesamt beantragen zu können, empfehlen wir Ihnen sich an diesen Schritten zu orientieren:

Schritt 1:

Als Jungunternehmen (>3 Jahre) müssen Sie mit einem Regionalpartner ein kostenfreies Informationsgespräch führen. Eine Übersicht der Regionalpartner finden Sie hier.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist Ihre regionale Industrie-und Handelskammer zuständig.

Schritt 2:

Im nächsten Schritt wählen Sie einen Berater aus, der Sie bei Ihrem Vorhaben begleiten darf. Weitere Hinweise zur Beraterauswahl finden Sie hier.

Schritt 3:

Nachdem Sie nun das Informationsgespräch geführt haben und einen Berater ausgewählt haben, können Sie Ihren Förderungsantrag nun online bei dem BAFA stellen.

Schritt 4:

Die von Ihnen während der Antragsstellung ausgewählten Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und schickt Ihnen auf postalischem Wege ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung zu.

Schritt 5:

Nachdem Sie das Informationsschreiben der Leitstelle erhalten haben, dürfen Sie den Vertrag mit dem ausgewählten Beratungsunternehmen unterschreiben.

Schritt 6:

Nachdem Sie die Beratung abgeschlossen haben, jedoch spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreiben müssen der von Ihnen ausgewählten Leitstelle der Verwendungsnachweis und folgende Abrechnungsunterlagen im elektronischen Verfahren im Upload-Bereich der BAFA vollständig hochgeladen werden:

  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular (die Angabe der Steuernummer ist zwingend erforderlich!)
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenesFormular zur EU-KMU und EU-KMU und De-minimis Erklärung
  • Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Die anschließende Bewilligung und die Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

 

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