Rechtsform
In vielen Bereichen berühren Sie mit einer Unternehmensgründung rechtliche Fragen. Einer der wichtigsten ist die Wahl der geeigneten Rechtsform. Nehmen Sie sich während Ihrer Planungsphase ausreichend Zeit für die Auswahl der Rechtsform und informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten. Eine elementare Entscheidung ist beispielsweise die Wahl zwischen einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft. Ziehen Sie bei der Entscheidung der Rechtsform auf jeden Fall kompetente Beratung hinzu.
Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Eignet sich für mich eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft?
- Welche Rechtsform soll mein Unternehmen letztendlich haben?
- Wie wird diese Rechtsform besteuert?
- Ist es aus bestimmten Gründen wichtig, meine Haftung zu begrenzen?
- Bin ich rechtlich über die Einnahme-Überschuss-Rechnung hinaus zur Buchführung verpflichtet (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz etc.)?
- Legt die Art meiner Kapitalbeschaffung bereits bestimmte Rechtsformen nahe?
- Woher bekomme ich professionelle Beratung?
Auswahlkriterien Wahl der Rechtsform
Es gibt zahlreiche Faktoren, die die Wahl der Rechtsform beeinflussen. Der Rat eines Rechtsanwaltes und eines Steuerberaters ist unumgänglich. Die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen finden Sie nachfolgend beschrieben.
Auswahlkriterium Haftung
Viele Unternehmer greifen bei der Gründung auf geliehenes Kapital zurück. Dafür muss jemand haften. Auch für Sach- und Vermögensschäden, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit Kunden zufügen, sind Sie u.U. haftbar zu machen. Ein freiberuflicher Grafiker etwa läuft möglicherweise Gefahr, für verpasste Drucktermine zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Haften Sie für all dies mit Ihrem vollen persönlichen Vermögen, erleichtert das zwar z.B. die Kreditaufnahme, kann im Extremfall aber Ihre private Existenz und auch die Ihrer Familie bedrohen. Sind die finanziellen Risiken zu hoch, kann die Gründung einer GmbH ratsam sein. Auch als Einzelkaufmann, wo Sie sonst unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften, können Sie mit Hilfe einer „Ein-Mann-GmbH" oder „Ein-Mann-UG" (Unternehmergesellschaft) Ihr Risiko deutlich begrenzen.
Nicht immer aber muss gleich eine aufwändig zu gründende Rechtsform her. Je nach Arbeitsfeld kann Sie auch eine Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entlasten. Fügen Sie z. B. als Rechtsanwalt Ihrem Mandanten einen Vermögensschaden zu, schützt die Versicherung Sie vor persönlicher Haftung. Von der Rechtsform her bleiben Sie trotzdem Freiberufler.
Auswahlkriterium Kapitalbeschaffung
Die Rechtsform hat entscheidenden Einfluss auf die Beschaffung von Kapital. So wird von Banken vor allem die GmbH häufig nur dann als kreditfähig angesehen, wenn Gesellschafter und/oder Geschäftsführer persönlich bürgen.
Die Bereitstellung von (zusätzlichem) Eigenkapital können Sie grundsätzlich durch die Aufnahme neuer Gesellschafter erreichen – entweder Gesellschafter, die verantwortlich an der Leitung des Unternehmens mitwirken (Mitunternehmer) oder Investoren, die sich nur auf ihre Funktion als Kapitalgeber beschränken (stille Beteiligungen). Vor allem die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Aktiengesellschaft (AG) erlauben die Eigenkapitalbeschaffung über den Beteiligungsmarkt. Andererseits ist der Einfluss von Kommanditisten und Aktionären im Vergleich zur Stellung sonstiger Gesellschafter eng beschränkt. Sie sind grundsätzlich von unmittelbaren unternehmerischen Entscheidungen ausgeschlossen.
Auswahlkriterium Steuern
Es besteht eine enge Wechselbeziehung zwischen der Rechtsform und der Besteuerung von Gesellschaft und Gesellschaftern. So unterliegen AG und GmbH als juristische Personen der Körperschaftssteuer. Bei einer Ausschüttung des Gewinns an die Gesellschafter müssen Sie diesen als „Einkünfte aus Kapitalvermögen" privat versteuern.
Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) dagegen sind keine eigenständigen Steuerrechtssubjekte. Ihr Gewinn wird – entsprechend der Regelung des Gesellschaftsvertrags – den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und unterliegt der persönlichen Einkommensteuer jedes Gesellschafters.
Allgemein gilt: Die Wahl der steueroptimalen Rechtsform hängt entscheidend von den persönlichen Verhältnissen der Gesellschafter und der gewählten vertraglichen Gestaltung ab. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell und ausführlich beraten.
Außerdem ist die Rechtsform Ihres Betriebes nicht bis in alle Ewigkeit festgelegt. Vielmehr sollten Sie bei größeren Veränderungen immer auch einen Wechsel der Rechtsform prüfen.
Auswahlkriterium Buchführung
Die Rechtsform ist mitentscheidend für Art und Umfang der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Zur kaufmännischen Buchführung (doppelte Buchführung) verpflichtet sind Kapitalgesellschaften (GmbH und AG). Sie müssen am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und einen Lagebericht erstellen, der in speziellen Registern von Jedermann eingesehen werden kann. Erleichterungen gibt es nur für kleine und mittelgroße Gesellschaften - z.B. muss eine kleine Kapitalgesellschaft keinen Lagebericht erstellen. Die Rechnungslegung muss bei großen und mittelgroßen Gesellschaften durch unabhängige Abschlussprüfer geprüft werden. Diese „Publizitätspflicht“ ist zum Glück für Existenzgründer in der Regel irrelevant und besteht bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften prinzipiell nicht. Zudem ist für Gründer die Rechnungslegung vereinfacht. Auch Kleingewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind von den Buchführungsregelungen des Handelsrechts entbunden: Soweit Sie nicht einen bestimmten Umfang der Geschäftstätigkeit überschreiten, genügt für steuerliche Zwecke eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung.
Tipp: Prüfen Sie bei der Rechtsformwahl, ob Sie sich damit Buchführungspflichten unterwerfen, deren Aufwand den Nutzen der Rechtsform für Sie überschreiten würden.
Nachfolgende Tabelle zeigt, wann eine Kapitalgesellschaft als groß, mittelgroß oder klein angesehen werden kann. Mindestens zwei Merkmale müssen erfüllt sein:
|
kleine Kap. Ges. |
mittelgroße Kap. Ges. |
große Kap. Ges. |
---|---|---|---|
Bilanzsumme |
< 4,84 Mio. € |
> 4,84 Mio. € und < 19,25 Mio. |
> 19,25 Mio. € |
Umsatzerlöse |
< 9,68 Mio. € |
> 9,68 Mio. € und < 38,5 Mio. |
> 38,5 Mio. € |
Arbeitnehmer |
< 50 |
> 50 und < 250 |
> 250 |
Kategorische Ausschlüsse
Eine ganze Reihe von Rechtsformen scheiden für verschiedene Gründungsvorhaben von vorneherein aus: Eine OHG z. B. kann nur gegründet werden, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird. Als Voll-Kaufmann können Sie Ihr Unternehmen nicht als GbR führen und die Partnerschaft ist ausschließlich für Freiberufler vorgesehen. Auch dies hat also Einfluss auf Ihre Auswahlmöglichkeiten.
Wägen Sie bei der Wahl der Rechtsform die Vor- und Nachteile ab und bestimmen Sie das passende Modell für Ihre Ziele. Entscheiden Sie sich zunächst, ob Sie alleinverantwortlich antreten oder Ihr Unternehmen gemeinsam mit Partnern gründen wollen.
Bei Gründung mit Partnern sollten Sie folgende Fragen beantworten:
- Wie soll die Verantwortung für die Bereiche Ihres Unternehmens verteilt werden?
- In welcher Höhe will ich (auch mit meinem Privatvermögen) maximal haften?
Überlegen Sie dann, wie Sie das Unternehmen organisieren wollen. Hier werden konkrete Entscheidungen erforderlich – zum Beispiel, ob Sie als Kaufmann oder Nichtkaufmann auftreten, Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Viele Unternehmensformen können Sie als ganz normale Privatperson führen. Als Gesetzesgrundlage dient das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Bei so genannten „Kaufleuten“ ist dies nicht zwangsläufig so. Manche Unternehmensformen erfordern sogar eine Eintragung als Kaufmann/frau ins Handelsregister und einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb. Für Kaufleute gilt das Handelsgesetzbuch (HGB).
Die wichtigsten Rechtsformen im Überblick
Rechtsform |
Mindestkapital |
Plicht der Eintragung in das Handelsregister |
Haftung |
Geschäftsführung & Vertretung |
---|---|---|---|---|
Einzelunternehmung, Kleingewerbe, Einzelkaufmann |
- |
Freiwillige Eintragung möglich |
mit Geschäfts- und Privatvermögen, unbeschränkt |
Inhaber |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft oder GbR) |
- |
- |
mit Geschäfts- und Privatvermögen, unbeschränkt |
alle Gesellschafter gemeinschaftlich |
Partnergesellschaft (PartG) |
- |
Ja, Partnerschaftsregister |
mit Geschäfts- und Privatvermögen, Beschränkungen möglich |
Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Ausnahmen sind möglich. |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) |
- |
Ja |
mit Geschäfts- und Privatvermögen, unbeschränkt |
Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Ausnahmen sind möglich. |
Kommanditgesellschaft (KG) |
Kommandit-Anteil ist für die Eintragung festzusetzen |
Ja |
Komplementäre haften unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen, Kommanditisten nur mit ihrer Einlage |
alle Komplementäre sind zur Geschäftsführung einzeln berechtigt und verpflichtet, Kommanditisten weder noch |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
25.000 €, davon müssen mind. die Hälfte eingezahlt werden (mind. 100 € je Gesellschafter u. mind. ein Viertel seiner Einlage). Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten (bei z.B. 3 Gesellschafter daher 27.000 Euro Stammkapital). |
Ja |
Gesellschafter haften nur mit ihrem Anteil |
alle Geschäftsführer gemeinschaftlich; die Gesellschafter können sich oder andere als Geschäftsführer einsetzen. |
haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) als Sondervariante der GmbH) |
1€, für die Haftungsbeschränkung ist als Gegenpart aber erforderlich, dass aufgrund des reduzierten Stammkapitals Rücklagen zur Absicherung gebildet werden. Gesetzlich ist daher vorgeschrieben, dass mindestens 25% des Jahresgewinns als Eigenkapitalrücklage zurückgelegt werden müssen bis 25.000 Euro erreicht sind. |
Ja |
Haftung ist auf das Gesellschafts-vermögen beschränkt |
alle Geschäftsführer gemeinschaftlich; die Gesellschafter können sich oder andere als Geschäftsführer einsetzen |
Aktiengesellschaft (AG) |
50.000 € |
Ja |
Aktionäre haften nur mit ihrem Anteil |
Der Vorstand leitet die Geschäfte der AG unter eigener Verantwortung. |
Die Rechtsform einer GbR hat für uns den Vorteil, dass mit der Gründung wenig Kosten und Formalitäten verbunden sind (gegenüber der OHG). Wir als Gesellschafter haften mit unserem Privatvermögen. Unter Umständen kommt später die Umwandlung in eine GmbH in Betracht.